Mountainbiker planen ihre nächste Tour | © Moritz Ablinger Mountainbiker planen ihre nächste Tour | © Moritz Ablinger

Bike-Regeln in Saalbach

Saalbach Hinterglemm bietet über 400 km beschilderte Wander- und Bikewege. Diese Routen können zum Teil von Wanderern und Bikern gleichermaßen, teilweise nur von Bikern oder nur von Wanderern benutzt werden. Zur Sicherheit unserer Gäste bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme und um Berücksichtigung einiger Verhaltensregeln. Tipp: Ein freundliches "Hallo" und "Dankeschön" sorgt für ein gutes Miteinander von Wanderern und Bikern.

Fair Play

  • Alle Tore, Schranken und Weidegatter schließen.
  • Tiere und Pflanzen respektieren und schonen.
  • Keine Abfälle in der Natur zurücklassen.
  • Bike-Touren vor Einbruch der Dämmerung beenden.
  • Auf markierten Trails und Wegen bleiben.
  • Lärm und unnötige Bremsspuren vermeiden.
  • Reduziertes Tempo in der Nähe von Wanderern.
  • Schrittgeschwindigkeit in Fußgängerzonen fahren.
  • Rücksichtsvoll sein und Wanderern den Vortritt gewähren.

Trail Regeln

  • Nur mit Helm und zusätzlicher Schutzausrüstung fahren.
  • Witterungs- oder wartungsbedingte Streckensperren beachten.
  • Nur mit einem technisch einwandfreien Bike fahren.
  • Vorausschauend fahren und unnötiges Bremsen mit blockierendem Hinterreifen vermeiden.
  • Abfahrtstempo der Streckenbeschaffenheit und Witterung anpassen.
  • Nur dem Können und der Kondition angepasste Routen fahren.
  • Geschwindigkeit so wählen, dass man jederzeit anhalten kann.
  • Auf langsamere Streckennutzer achten.
  • Auf Hinweistafeln achten und Verbotsschilder befolgen.
  • Immer mit Land- und Forstwirtschaftsfahrzeugen rechnen.
  • Mit Wild-, Haus- und Nutztieren auf den Strecken rechnen.
  • Nur mit sauberen Bikes die Seilbahnen benutzen.
  • Lines & Trails dürfen mit keiner Art von Kinder-Transportvorrichtung (egal ob Shotgun Seat, normaler Kindersitz oder Cruizer) befahren werden.

Das Befahren der Strecken erfolgt auf eigene Gefahr! Für Unfälle oder Sachbeschädigungen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Den Anweisungen des Strecken- und Bergbahnenpersonals ist Folge zu leisten. Bei gesperrter Strecke (Hinweisschild im Startbereich) gilt ein absolutes Fahrverbot. Bei Missachtung der Regeln kann die Liftkarte entzogen werden. Teile der angeführten Strecken befinden sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr - hier gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

Wichtig: Ihr Verhalten beeinflusst die Meinung und Toleranz der Öffentlichkeit sowie das Handeln der Behörden gegenüber dieser Sportart!

Unfallmeldung

Wenn man auf der Strecke auf Verletzte trifft, handlt man wie folgt:

Unfallstelle absperren! Erste Hilfe leisten! Rasche Verständigung des Rettungsdienstes unter Angabe des Unfallortes (Streckenname oder Kennzahl laut Streckentafel, falls vorhanden) und der Art der Verletzung. Meldestellen sind auch die Liftstationen der Seilbahnen.

  • Notruf: 112