Die Sicherheit unserer Gäste sowie Mitarbeiter hat höchste Priorität. Im Sinne eines eigenverantwortlichen Handelns und eines verantwortungsvollen Umgangs miteinander haben wir unter Einhaltung aller behördlichen Auflagen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen und wir bitten Sie, nachfolgende Maßnahmen & Handlungsempfehlungen einzuhalten!
öffentlicher bereich & Bergbahnen
In Österreich ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aktuell in folgenden Bereichen vorgeschrieben:
-
Lebensmittelhandel (Supermärkte, Bäckereien, etc.)
-
Shops und Geschäfte aller Branchen (Handel, Sportgeschäfte, Verleih, etc.)
-
Gastronomiebetriebe (beim Betreten und Verlassen, jedoch nicht am Sitzplatz)
-
Bank- und Postfilialen
- Tankstellen
- Öffentliche Verkehrsmittel, Taxis und Reisebusse
- Dienstleistungen, bei welchen der Mindestabstand von 1 m nicht eingehalten werden kann (z.B. Friseur)
- Apotheken, Arztpraxen & Krankenhäuser